GN 000.4 Kupplungssätze für Sicherheits-Handräder, mit Gleitlager
Technische Zeichnung
Artikelauswahl und -konfiguration
Anwendungshinweise/- richtlinien
Nach den einschlägigen Vorschriften zur Unfallverhütung müssen Handräder an Spindeln so befestigt sein, dass sie vom maschinellen Antrieb nicht mitgedreht werden. Diese Forderung erfüllen Sicherheits-Handräder:
Im Folgenden sind einige Anwendungsrichtlinien aufgeführt. Diese Angaben sind unverbindliche Hinweise unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie stellen keine Funktionszusage dar. Ob die SicherheitsHandräder für den jeweiligen Einsatzfall geeignet sind, muss in jedem Anwendungsfall vom Anwender ermittelt werden. Alle Kupplungselemente sind in einem geschlossenen Bauteil, dem Kupplungssatz, zusammengefasst. Dieser ist so konstruiert, dass er in allen gängigen Handradtypen und auch andere Maschinenteile eingebaut werden kann. In das gleiche Handrad kann derselbe Kupplungssatz wahlweise so montiert werden, dass die axiale Bewegung für das Einkuppeln entweder „Ziehen“ oder „Drücken“ ist. Größere Unfallsicherheit besteht bei der Ausführung „Ziehen“, da die Gefahr des versehentlichen Einkuppelns geringer ist. Ausführung A (ohne Griff) Wegen der fehlenden Unwucht (Griff) dreht sich dieses Handrad zwar mit, kann jedoch bei Berührung angehalten werden. Ausführung D (mit Griff) Der Griff (Unwucht) bewirkt, dass das ausgekuppelte Handrad bei sich drehender Welle stehen bleibt. Bau- und Lagerart dieser Kupplungen beschränken das Einsatzgebiet dieser Handräder auf verhältnismäßig niedrige oder nur kurzzeitig erhöhte Spindeldrehzahlen. Sehr starke Verschmutzungsgefahr (Schleifstaub) und Trockenlauf können die Verwendungsmöglichkeit weiter einschränken. |
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